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Was passiert, wenn man die Beiträge der PKV nicht mehr zahlen kann?

Hat man dann keinen Versicherungsschutz mehr?

Diese Fragen werden uns sehr häufig gestellt.

Diese Angst ist aber unbegründet, denn in der PKV sind Sie auch im Ernstfall gut aufgehoben.
Am 01.08.2013 ist das „Gesetz zur sozialen Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten. Für Versicherte der privaten Krankenversicherungen (PKV) brachte es die Einführung des Notlagentarifs mit sich, der zum Abbau von Beitragsschulden helfen soll.
Bei Nichtzahlung der monatlichen Beiträge werden Sie automatisch von ihrer Privaten Krankenkasse in den Notlagentarif (NLT) gestuft.
Durch den NLT sollen Versicherungsnehmer der PKV vor finanziellen Überforderungen geschützt werden. In diesen Tarif werden die Versicherten im Falle von Beitragsrückständen überführt. Der Vorgang folgt einem gesetzlich vorgegebenen Mahnverfahren, das in der Regel zwei bis drei Monate ab Einstellung der Beitragszahlungen eingeleitet wird. Hat der Betroffene auch nach zwei Mahnungen seine Rechnungen nicht beglichen, erfolgt die Umstellung.
Der Betroffene hat aber auch ein Widerspruchrecht gegen die Eingliederung in den Notlagentarif. Von dem Widerspruchrecht Gebrauch zu machen ist dann sinnvoll, wenn klar ist, dass sie kurzfristig wieder in der Lage sein werden, die Kosten zu tragen.
Der große Vorteil des abgespeckten PKV-Tarifs ist die finanzielle Entlastung für die Betroffenen. Die Beiträge sind deutlich niedriger als in den regulären Tarifen (um 100, – €), wodurch sich die Beitragsschuld erheblich reduziert.
Die Leistungen des Notlagentarifes sind allerdings nicht mit denen eines normalen Tarifes zu vergleichen. Z.B. bei akuten Schmerzzuständen, werden nur diese auch sofort behandelt, aber die weiterführende Behandlung zur Rehabilitierung wird nicht bezahlt.
Darum ist der Notlagentarif auch keine Dauerlösung und man sollte eine Rückkehr in den alten Tarif möglichst zeitnah anstreben.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns, oder lesen Sie sich das Dokument NLT Leistungen und die Allgemeinenversicherungsbedingungen AVB durch.